SCHWIMMVEREIN WIKING KIEL  von 1939 e.V.

Beitrags- und Gebührenordnung

  1. Allgemeines

    Die Beitrags- und Gebührenordnung des Schwimmvereins Wiking Kiel von 1939 e.V. (SV Wiking) gilt im Rahmen der jeweils gültigen Satzung. Sie ist von der Jahreshauptversammlung zu beschließen und regelt die Höhe und die Fälligkeit des Jahresbeitrags, der Aufnahmegebühren und aller anderen im Rahmen der Mitgliederverwaltung anfallenden Gebühren.

  2. Beiträge

    Der Verein erhebt von allen Mitgliedern einen Jahresbeitrag. Der Beitrag ist grundsätzlich zum 1. eines Jahres im Voraus fällig. Bei einer Beteiligung am Lastschriftverfahren ist auch eine halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Abbuchung möglich. Als Ausgleich für die zusätzlich anfallenden Kosten wird in diesem Fall ein um 0,50 Euro höherer Anteil des Jahresbeitrags berechnet. Dies ist in den nachfolgenden Tabellen bereits angegeben.

    Die Beitragsgruppen für Geschwister, Familien und Paare gelten nur, wenn diese jeweils unter einer Familienadresse und mit einem Konto gemeinsam gemeldet sind. Der Beitrag für Kinder und Jugendliche (einzeln oder in Familien) gilt bis zum 25. Lebensjahr. Ab dem 26. Lebensjahr wird zum nächsten Beitragserhebungstermin auf Einzel-Erwachsenenbeitrag umgestellt.

    Wegen der hohen Schwimmhallenkosten gelten für aktive Mitglieder der Schwimmgruppe Rendsburg besondere Beitragssätze, abweichend von den Beiträgen für die Gruppen in Kiel.

      Beiträge (Euro, ab 01.07.2012)
      für alle Gruppen in Kiel
     Jahres-
    beitrag
    Nur im Lastschriftverfahren:
    halb-       viertel-        pro
     jährlich     jährlich      Monat
      Kinder und Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr 144,00  72,50   36,50  12,50  
      2 Kinder (Geschwister) oder Mutter bzw. Vater und ein Kind 204,00  102,50   51,50  17,50  
      3 oder mehr Kinder (Geschwister) oder Familien 228,00  114,50   57,50  19,50  
      Erwachsene (ab 25 Jahre) 174,00  87,50   44,00  15,00  
      Ehepaare bzw. Paare mit eigenem Hausstand 216,00  108,50   54,50  18,50  
      Passive Mitglieder 24,00  12,50   6,50  2,50  
      Spartenbeitrag Wasserball (zusätzlich pro Person) 24,00  12,00   6,00   2,00  

      Beiträge (Euro, ab 01.04.2010)
      für Mitglieder der Schwimmgruppe Rendsburg
     Jahres-
    beitrag
    Nur im Lastschriftverfahren:
    halb-       viertel-        pro
     jährlich     jährlich      Monat
      Kinder und Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr 180,00  90,50   45,50  15,50  
      2 Kinder (Geschwister) oder Mutter bzw. Vater und ein Kind 240,00  120,50   60,50  20,50  
      3 oder mehr Kinder (Geschwister) oder Familien 264,00  132,50   66,50  22,50  
      Erwachsene (ab 25 Jahre) 180,00  90,50   45,50  15,50  
      Ehepaare bzw. Paare mit eigenem Hausstand 240,00  120,50   60,50  20,50  
     
  3. Aufnahmegebühren

    Die Aufnahmegebühr beinhaltet ggfs. die Erstregistrierungsgebühr des Deutschen Schwimmverbands in Höhe von 10,00 Euro pro Person. Es gelten folgende Beträge (seit 21.03.2006):

    für einzelne neue Mitglieder:   EUR 20,00
    für zwei oder mehr neue Mitglieder einer Familie:   EUR 40,00
  4. Andere Gebühren

    Gebühr für einen Ersatzausweis (bei Verlust des Vereinsausweises):
    Beim Besuch der Übungsstunden ist der Vereinsausweis vorzulegen !
     
      EUR 5,00
    Gebühr für eine Rückbelastung bei erfolgloser Lastschrift:
    Änderungen der Bankverbindung müssen unverzüglich mitgeteilt werden !
      EUR 5,00

Letzte Änderung: Jahreshauptversammlung am 19.02.2019

Zum Seitenanfang   Stand: