SCHWIMMVEREIN WIKING KIEL  von 1939 e.V.

Ehrenordnung

 
 

Der Schwimmverein Wiking Kiel (SV Wiking) verleiht für besondere Verdienste um den Verein

  1. die Bronzene Ehrennadel
  2. die Silberne Ehrennadel
  3. die Goldene Ehrennadel
  4. Ehrengaben
    - den "Kleinen Becher"
    - das "Wikingerschiff"
  5. die Ehrenmitgliedschaft

  6.  

Kriterien für die Ehrung

Für die Verleihung der nachfolgenden Auszeichnungen muß jeweils mindestens eine der Alternativen vorliegen.
 

Bronzene Ehrennadel

  1. 10-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft im SV Wiking
  2. Mehrjährige aktive Mitarbeit im SV Wiking oder Eintreten für diesen an anderer Stelle
  3. Erreichen eines herausragenden sportlichen Ereignisses

  4.  

Silberne Ehrennadel

  1. 25-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft im SV Wiking
  2. wie 1 b) bei verliehener bronzener Ehrennadel
  3. wie 1 c) bei verliehener bronzener Ehrennadel

  4.  

Goldene Ehrennadel

  1. 40-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft im SV Wiking
  2. wie 2 b) bei verliehener silbernen Ehrennadel

  3.  

Der "Kleine Becher"

Die Verleihung des "Kleinen Bechers" soll an Mitglieder erfolgen, die im Verlauf eines Jahres oder einer Saison einen der folgenden Punkte erfüllt haben:

  1. Erreichen eines Einzeltitels im SHSV, NSV oder auf anderer Ebene.
    Extra geregelt werden hierbei Erfolge im Wasserball oder Kunstschwimmen bzw. -springen.
  2. Erreichen des Titels eines Vereinsmeisters
  3. Besonders sportliches oder kameradschaftliches Verhalten im Training, bei Wettkämpfen oder anderen Gelegenheiten im Vereinsleben.
    Die Verleihung kann in jedem Jahr / in jeder Saison erneut erfolgen.

  4.  

Das "Wikingerschiff"

Das "Wikingerschiff" wird an Träger der goldenen Ehrennadel verliehen, die sich über lange Jahre um den SV Wiking und den Schwimmsport verdient gemacht haben.
 

Die Ehrenmitgliedschaft

Die Ehrenmitgliedschaft wird durch die Vereinssatzung geregelt.
 

Die Ehrenvorstandsmitgliedschaft

Die Ehrenvorstandsmitgliedschaft wird durch die Vereinssatzung geregelt.
 

Anträge

Anträge können – soweit erforderlich – von jedem ordentlichen Vereinsmitglied gestellt werden. Sie sind mindestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt der Ehrung an den geschäftsführenden Vorstand zu richten.
 

Verleihung

  1. Über die Verleihung entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
  2. Die Ehrungen erfolgen durch den Vorstand des SV Wiking.
  3. Die Ehrungen erfolgen grundsätzlich anläßlich großer Vereinsfeste (Stiftungsfest, Grünkohlessen etc.)
  4. Jede Verleihung einer Auszeichnung wird durch eine Urkunde bestätigt.
  5. Die Ehrung wird in den Unterlagen des SV Wiking festgehalten.

 
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