Jugendordnung§ 1 EinleitungDie Jugendordnung ist ein Teil der Satzung des SV Wiking Kiel von 1939 e.V. (SV Wiking).§ 2 Name und MitgliedschaftMitglieder der Vereinsjugend des SV Wiking sind alle Jugendlichen bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie das 23. Lebensjahr vollendet haben, sowie dem Jugendausschuß.§ 3 AufgabenDie Vereinsjugend führt und leitet sich selbständig und entscheidet über die Verwaltung der ihr zufließenden Mittel. Aufgaben der Vereinsjugend sind:
§ 4 OrganisationDie Organe der Vereinsjugend im SV Wiking sind:
Die JugendvollversammlungDie Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend im SV Wiking. Sie besteht aus dem Jugendausschuß und der Vereinsjugend.Aufgaben der Jugendvollversammlung sind:
Auf Antrag eines Viertels der Jugendlichen oder auf Beschluß des Jugendausschusses muß eine außerordentliche Jugendvollversammlung einberufen werden. Sie muß innerhalb von 6 Wochen stattfinden. Die Einladung zur Jugendvollversammlung hat schriftlich 2 Wochen vor dem Tagungstermin zu erfolgen. Die Tagesordnung ist 1 Woche vor der Jugendvollversammlung an den Trainingsplätzen auszuhängen. Anträge zur Jugendvollversammlung können von den Jugendlichen und dem Jugendausschuß gestellt werden. Sie müssen 1 Woche vor der Jugendvollversammlung schriftlich beim Jugendausschuß vorliegen. Jede ordnungsgemäß einberufene Jugendvollversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Jugendlichen beschlußfähig. Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit. Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder der Vereinsjugend, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.
Der JugendausschußDer Jugendausschuß besteht:
Die Sitzungen des Jugendausschusses müssen mindestens 2 x im Jahr oder nach Bedarf stattfinden. Der Jugendausschuß ist mit einfacher Mehrheit beschlußfähig. § 5 Änderung der JugendordnungÄnderungen der Jugendordnung können nur von der Jugendvollversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.§ 6 InkrafttretenDie Jugendordnung tritt in Kraft, wenn sie auf der Jugendvollversammlung durch einfache Mehrheit und auf der Hauptversammlung des SV Wiking oder auf einer dazu einberufenen außerordentlichen Versammlung mit der Mehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen wurde.Kiel, den 01. März 1991 |